Süddeutsche Zeitung vom 27. Juni 1996

"Nassschnee" läßt Karlsruhe kalt


Verfassungsrichter weisen Klagen gegen Rechtschreibreform ab

Wer im "Nassschnee" sein "Portmonee" verliert, steht "belämmert" da und darf bald brieflich als "Tollpatsch, du!" bezeichnet werden. Jeder darf das künftig mit dem Segen des "Reformduden" und vorläufig auch des Bundesverfassungsgerichts tun. Karlsruhe hat nämlich derzeit keine Bedenkengegen die geplante Rechtschreibreform, die solche Schreibweisen von 1998 an erlaubt oder gebietet. Die dreiköpfige 3. Kammer des Ersten Senats nahm einstimmig die Verfassungsbeschwerden des 48jährigen Rechtsprofessors Rolf Gröschner aus Jena und seiner 15jährigen Tochter nicht zur Entscheidung an, weil sie unzulässig seien.
Bürger könnten gegen die Reform erst dann klagen, und zwar zunächst vor den Fachgerichten, wenn diese in den Bundesländern konkret umgesetzt werde, sei es durch die Regierungen oder die Parlamente. Im übrigen schützen die Grundrechte nach diesem Beschluß nicht vor der Konfrontation mit einer neuen Schreibweise, die in den Schulen gelehrt wird.
Zugleich erklärte das Gericht einen Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung für erledigt. Damit kann am l. Juli in Wien eine gemeinsame Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Sprache durch die Vertreter Belgiens, Deutschlands, Italiens, Liechtensteins, Österreichs und der Schweiz unterzeichnet werden. Die umstrittene Rechtschreibreform wird voraussichtlich am 1. August 1998 in Kraft treten. Schon vorher können Schulbücher mit dem neuen Regelwerk genehmigt werden. Weitere Übergangsregeln können die

Bundesländer treffen. Bis zum 31. Juli 2005 werden bisherige Schreibweisen als "überholt", nicht als "falsch" bewertet, heißt es in einem Beschluß der Kultusministerkonferenz von 1995. Die neuen Schreibweisen sollen die Beschlüsse der Staatlichen Orthographiekonferenz von 1901 teilweise ersetzen. Schreiben soll einfacher und der Aussprache angepaßt werden. 43 Kommaregeln sollen wegfallen, viele Trennungsregeln (s-t tut nicht mehr weh) und Vorschriften über Groß- und Kleinschreibung. Wer; "im Dunkeln" (Großschreibung!) "Spagetti" mit "Ketschup" (Aussprache!) "isst" (ß-Auflösung), kann sich als Dessert ein "Jogurt" mit einem "Delfin"- oder "Känguru"-Bild gönnen. Gröschner sah sich durch solche Änderungen mannigfach in Grundrechten verletzt: im allgemeinen Persönlichkeitsrecht, im Elternrecht und im Recht auf Freiheit der Lehre. Karlsruhe teilte seine Ansicht nicht. Gegen seine Angst vor "Blamage beim Schreiben", wenn er auch künftig an den bisherigen Regeln festhalte, ermutigte ihn das Gericht, der Sprachgemeinschaft zu vertrauen: "Alle die bereits lesen und schreiben können, haben die bisherige Rechtschreibung verinnerlicht. Sie werden... nicht zu dem Schluß gelangen, daß der Beschwerdeführer 'falsch' schreibt." Gröschners zentrales Argument, daß (künftig: dass) nur die Parlamente eine solche folgenreiche Reform beschließen dürften, ließ Karlsruhe unbeantwortet. Die Frage stelle sich erst nach den "Umsetzungsakten" in den Ländern. (Aktenzeichen: 1 BvR 1057/96; 1 BvR 1067/96) Helmut Kerscher