Mainz. (AP/dpa) Die Kultusminister der Länder haben beschlossen, die Rechtschreibreform zum 1. August 1998 in Kraft zusetzen. Bei ihrer Konferenz in Mainz einigten sich die Minister am Freitag auf die Neuerung, die die Regeln stark vereinfachen soll. Verzichtet wurde auf die umstrittene Eindeutschung von Fremdwörtern wie Katastrophe oder Alphabet. Die Ministerpräsidenten, die vor allem die vorgesehene Schreibweise von Fremdwörtern kritisiert hatten, werden den Beschluß der Kultusministerkonferenz nach einem Gespräch mit Bundeskanzler Helmut Kohl voraussichtlich am 14. Dezember absegnen. Mit Österreich und der Schweiz ist er schon abgestimmt. Die Übergangsfrist dauert von 1998 bis 2005, so daß Schulbücher nicht wegen der Reform neu gedruckt werden müssen. |
Die Rechtschreibreform sieht vor, das Eszett nach kurzen Vokalen durch "ss" zu ersetzen ("Fass"). Nach langem Vokal bleibt Eszett
("Fuß"). Zusammengesetzte Wörter wie Radfahren, werden grundsätzlich getrennt
geschrieben ("Rad fahren"). Sogenannte Scheinhauptwörter werden groß geschrieben ("im Allgemeinen", "das Weite suchen"), ebenso Tageszeiten ("heute Morgen"). Am Zeilenende werden
Wörter nach Silben getrennt (Wes-te). |
Der Jenaer Jura-Professor Rolf Gröschner kündigte unterdessen an, er werde womöglich Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtschreibreform einlegen. Sie greife in grundlegende Persönlichkeitsrechte ein,
begründete er am Freitag sein Vorhaben im Mitteldeutschen Rundfunk. Weder die Kultusminister noch die Ministerpräsidenten, sondern allein die Parlamente
seien zu solchen Eingriffen berechtigt. Dies ergebe sich eindeutig aus dem sogenannten Wesentlichkeitsanspruch des
Bundesverfassungsgerichtes, so Gröschner. |