Zeichensetzung nach der Reform

Satzzeichen, vor allem das Komma, dienen dem freien Gestaltungswillen des Schreibenden.

1. Muss-Bestimmungen:

Das Komma steht bei Infinitiv- und Partizipgruppen, wenn diese im Satz angekündigt oder wiederaufgenommen werden, oder grammatisch mit dem Satz keine Einheit bilden.

Der Pkw raste, von der Autobahn kommend, mit hoher Geschwindigkeit weiter.

Das Komma steht immer nach der wörtlichen Rede, wenn der Begleitsatz folgt oder fortgeführt wird:

"Warum haben Sie nicht gebremst?", fragte der Richter.

2. Kann-Bestimmungen:

Das Komma steht nicht zwingend vor und und oder zwischen Hauptsätzen.

Das Komma kann stehen, wenn dadurch die Gliederung des Satzes eindeutiger wird.

Zeichensetzung früher